Frischer Wind für Ihre Gemeindearbeit:
Christliche Inhalte in modernem Design
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Verlag 89, Herrenstraße 50a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch seinen Geschäftsführer Bernhard Kutscherauer, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Verlag 89), und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) wie auch dessen Rechtsnachfolger.
(2) Verlag 89 erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertrag/Vertragsleistungen
(1) Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von Verlag 89 dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Verlag 89 oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Verlag 89 zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Verlag 89 sie schriftlich bestätigt.
(3) Verlag 89 behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern die Bestellung von den von Verlag 89 vorgegebenen Anforderungen abweicht oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.
§ 3 Urheberrechte
(1) Verlag 89 ist nicht Urheber aller auf seiner Internetpräsenz angebotenen Bilder. Weitere Urheber sind vielmehr jeweils ein Partner von Verlag 89 oder der seine eigenen Bilder und Texte übersendende Kunde.
(2) Verlag 89 hat von dem jeweiligen Partner ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern erhalten und ist befugt, die jeweiligen Bilder für die dem Kunden angebotenen Produkte zu verwenden und diese Produkte an den Kunden zu verkaufen, dem Kunden ein Nutzungsrecht hieran einzuräumen und die Produkte zu übereignen, sodass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der jeweilige Partner hat Verlag 89 ferner zugesichert, dass der unter Absatz 2 beschriebenen Verwendung der Bilder keine Urheberrechte, sonstige Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.
(4) Die verkauften Produkte als solche dürfen von dem Kunden unbefristet und weltweit verwendet werden. Untersagt ist insoweit insbesondere der gewerbliche Weitverkauf wie auch jegliche Vervielfältigung, Änderung und Bearbeitung der Produkte.
(5) Die Druckdaten sind Eigentum von Verlag 89. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Druckdaten.
(6) Das Copyright aller von Verlag 89 angebotenen Produkte liegt bei Verlag 89.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildprodukten des Kunden erfolgt nach einer manuellen Vorprüfung und Korrektur durch Verlag 89. Der Kunde bestätigt durch das Übersenden von Text- und Bilddateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei zu verbreiten und zu vervielfältigen.
(2) Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Kunde garantiert insbesondere,
a) dass keine illegalen gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren sind, und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an Verlag 89 übersendet werden;
b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 f. StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 f. StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages;
c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an Verlag 89 übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager von Verlag 89 bzw. dessen Partner, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(3) Verlag 89 bemüht sich stets, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät Verlag 89 in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten.
(4) Die Dauer der Verlag 89 zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung des Kunden bei Verlag 89. Vorgenanntes gilt nicht, sofern die Nachfristsetzung für den Kunden unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein sog. Fixgeschäft vorliegt oder das Interesse des Kunden an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich zulässigen Gründen wegfällt.
(5) Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von Verlag 89 (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) liegen und nicht schuldhaft von ihm verursacht wurden, ist Verlag 89 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt Verlag 89 nicht in Verzug. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.
(6) Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von Verlag 89 nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig.
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(3) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen rückabwickelt oder seine Zahlungen einstellt oder wenn Verlag 89 andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Verlag 89 berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
(4) Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen auf Kosten des Kunden in Form einer Versandkostenpauschale. Ab einem Bestellwert von 89 Euro übernimmt Verlag 89 die Versandkostenpauschale (Fotogeschenke ausgenommen). Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei Verlag 89 zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet. Preise für den Versand: >>hier
(5) Entstehen Verlag 89 aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
(6) Bei Lieferungen in das Nicht-EU-Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich Verlag 89 das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2) Gerät der Kunde mit seiner Kaufpreiszahlung in Verzug, hat Verlag 89 das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nach Mahnung und nach Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Wegnahme oder Pfändung der Ware durch Verlag 89 gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, soweit dem nicht zwingendes geltendes Recht, insbesondere die den Verbraucherkredit regelnde Vorschriften, entgegenstehen.
§ 8 Gewährleistung/Gefahrübergang
(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Verlag 89 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
(2) Eine Gewährleistung für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird insoweit ausdrücklich eine schriftliche Garantie abgegeben (z. B. UV-beschichtetes Druckverfahren oder Laminierung). Verlag 89 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Druckerzeugnisse ausschließlich zur Benutzung in geschlossen Räumen gedacht sind.
(3) Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von der beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz-Weiß-Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
(4) Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate.
(5) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
(6) Für alle angebotenen Waren bestehen gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Verlag 89 haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(2) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Verlag 89 auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Verlag 89.
(5) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung von Verlag 89 können Sie jederzeit online auf unserer Website abrufen.
§ 11 Verwendung des übersandten Materials
(1) Sämtliche Vorlagen und Unterlagen, insbesondere sämtliche digitale Speichermedien, die der Kunde an Verlag 89 zur Erfüllung des Vertrages übersendet hat, werden von Verlag 89 nicht zurückgegeben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übersendet Verlag 89 selbstverständlich die eingereichten Unterlagen an den Kunden zurück. Die hierfür anfallenden Kosten der Versendung sind vom Kunden zu tragen.
(2) Verlag 89 behält sich vor, eine Sicherungskopie, insbesondere von den digital übermittelten Vorlagen, Materialien und Inhalten des Kunden zu fertigen, um im Falle eines Nachbesserungsbegehrens des Kunden eine unverzügliche Nachbesserung gewährleisten zu können. Die auf der Sicherungskopie gespeicherten Daten werden von Verlag 89 ausschließlich zum Zwecke der Nachbesserung verwendet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz von Verlag 89.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
AGB zu Auftragsarbeiten wie Gemeindebriefe, Bücher und andere Schriften
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder Verlag89 erteilte Auftrag (Gemeindebriefe, Bücher und andere Schriften) ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk Leistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sowie von Verlag89 erstellte Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen Verlag89 insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Verlag89 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Verlag89, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Verlag89 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
1.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.6 Verlag89 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Verlag89 zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
1.8. Nach Kündigung eines periodisch erscheinenden Auftrags (Gemeindebrief) darf das Layout ohne Zustimmung von Verlag89 nicht weiter verwendet werden. Dies gilt auch, wenn für den ersten Entwurf ein Entgelt bezahlt wurde. Handelt es sich um ein vom Kunden geliefertes Layout, darf es nur weiterverwendet werden, wenn keine signifikanten Gestaltungs-Veränderungen (Relaunch), vorgenommen wurden. Ansonsten liegt das Urheberrecht bei Verlag89.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Verlag89 für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.4 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Verlag89 berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.5 Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug sofort fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis Zinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines größeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des Teiles fällig. Als Lieferung gilt auch die elektronische Zustellung der erarbeiteten Daten. Erstreckt sich ein Auftrag über 1 Monat hinaus, kann Verlag89 Teile in Abschlagszahlungen abrechnen. Erfordert ein Auftrag von Verlag89 finanzielle Vorleistungen ab einem Betrag von 1.500,00 Euro, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach dem Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3.4 Periodisch erscheinende Schriften (z.B. Gemeindebriefe) bedürfen bei Beendigung des Auftrags einer schriftlichen Kündigung. Wird das Layout ohne Absprache weiterverwendet und von Dritten umgesetzt, kann jede Ausgabe in vollem Umfang von Verlag89 in Rechnung gestellt werden.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie das Umarbeiten oder Ändern von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Verlag89 ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Verlag89 entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung von Verlag89 abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Verlag89 im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, An- oder Probedrucke sowie farbverbindliche Ausdrucke etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen sowie Texten und Konzeptionen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Verlag89 ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer er stellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Verlag89 dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Verlag89 Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch Verlag89 erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Verlag89 berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Verlag89 haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Verlag89 drei bis zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Verlag89 berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Lieferzeit/Lieferung
7.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Verlag89 berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.3 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers vom Sitz oder Lieferwerk des Auftragnehmers, wenn nichts anderes im Angebot genannt ist. Den Versand nimmt Verlag89 für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt Verlag89 keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.
7.4 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
8. Gewährleistung
8.1 Verlag89 verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der Agentur überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig aufzubewahren.
8.2 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischen er Zeugnisse in jedem Falle zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
8.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Verlag89 zu beanstanden. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
9. Haftung
9.1 Verlag89 haftet für entstandene Schäden an der Agentur überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Verlag89 gegen über dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Verlag89 kein Auswahlverschulden trifft. Verlag89 tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Verlag89.
9.5 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Verlag89 nicht.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verlag89 behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Verlag89 eine angemessene Vergütungserhöhung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Agentur auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Verlag89 übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Verlag89 von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Verlag89.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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